Im Jahr 1521 wird Martin Luther zum Reichstag nach Worms geladen, um sich vor Kaiser Karl V. zu verteidigen. Als er aufgefordert wird, seine Schriften zu widerrufen, erbittet der Angeklagte 24 Stunden Bedenkzeit. Nach einer von inneren Kämpfen geprägten Nacht verweigert Luther schließlich den Widerruf seiner Aussagen und beruft sich dabei auf sein Gewissen. Er wird auf die Wartburg gebracht.